Rock am Ring - Marek Lieberberg behält Rechte

Dieses Urteil hätten wohl die wenigsten erwartet: Im Streit um die Namensrechte für "Rock am Ring" gibt es jetzt eine endgültige Entscheidung - und die fällt zugunsten von Marek Lieberberg aus.

Schon seit der Bekanntgabe des Endes von "Rock am Ring" am alten Standort lieferten sich Ring-Betreiber und Veranstalter eine kleine Schlammschlacht, die bis vor Gericht ging. Anfang Juli schien die Diskussion endgültig beendet, das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass der Name nur unter Zustimmung beider Mitglieder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also Veranstalter Marek Lieberberg und die Nürburgring GmbH, weiterhin verwendet werden darf. Lieberberg ging in Berufung - und bekam Recht.

Wie jetzt bekannt wurde, hob das Oberlandesgericht die Einstweilige Verfügung der Nürburgring GmbH auf. Im Klartext heißt das, dass Lieberberg sein Festival weiterhin "Rock am Ring" nennen darf, egal wo und wann er das Open-Air veranstaltet. Der Standort in Mönchengladbach, den Lieberberg im Juni favorisierte, scheint zumindest immer noch im Rennen zu sein.

Aufgehoben wurde die einstweilige Verfügung aufgrund einer Vereinbarung, die 1985 im Vorfeld zum ersten Rock am Ring getroffen wurde. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass das Recht am Namen ausschließlich dem Veranstalter, damals noch von MaMa Concerts vertreten, zustehen müsse. Bei der Abspaltung von Mitgesellschafter Lieberberg, der mit der Marek Lieberberg Konzertagentur seine eigene Firma gründete, wurde vereinbart, dass die jeweiligen Mitgesellschafter "ihre" Künstler und Events weiterhin betreuen würden - und dass Lieberberg somit die Namensrechte für "Rock am Ring" rechtmäßig zustehen; die Rechte der Nürburgring GmbH wurden in keiner weiteren Vereinbarung erweitert.

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